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KfW-Effizienzhaus 70
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergie- bedarf (Q) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H) von 85 % er errechneten Werte
für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein,
als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm sowie zu zusätzlichen Förderprogrammen der Länder finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de
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